DealerMate richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können an der Pilotphase nicht teilnehmen.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter ist Arkadius Biernat, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Biernat Solutions“, Dürerstr. 12, 59368 Werne (im Folgenden „Anbieter“).
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Anwendung „DealerMate“ während der Pilotphase sowie aller damit verbundenen Leistungen gegenüber dem teilnehmenden Unternehmen (im Folgenden „Kunde“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Gegenstand der Pilotphase und Vertragsrangfolge
- DealerMate ist eine KI-gestützte Anwendung zur Bearbeitung von Lead-Anfragen im Automobilverkauf. Sie analysiert vom Kunden eingefügte Anfragen und erstellt Antwortentwürfe sowie weitere Textvorschläge.
- DealerMate befindet sich in der Pilotphase. Funktionen, Oberflächen und Abläufe werden laufend weiterentwickelt und können sich während der Pilotphase ändern, ergänzt oder entfernt werden.
- Laufzeit, Umfang, Anzahl der Nutzer und etwaige Besonderheiten der Pilotphase ergeben sich aus der jeweiligen Pilotvereinbarung.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) Pilotvereinbarung, (b) Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) einschließlich seiner Anlagen, (c) diese Nutzungsbedingungen.
§ 3 Vergütung
Die Teilnahme an der Pilotphase ist unentgeltlich, sofern in der Pilotvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein Anspruch auf eine spätere entgeltliche Nutzung oder bestimmte Konditionen nach Ende der Pilotphase besteht nicht.
§ 4 Zugang und Nutzerkonten
- Der Kunde benennt die Personen, die DealerMate nutzen dürfen, und sorgt für einen sicheren Umgang mit den Zugangsdaten. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
- Der Anbieter darf den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, eine erhebliche Sicherheitsgefährdung, unberechtigte Zugriffe oder eine Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesen Bedingungen bestehen. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber, soweit möglich und zumutbar, vorab.
§ 5 KI-Entwürfe und Verantwortung für Inhalte
- Analysen, Klassifizierungen, Antwortentwürfe, Übersetzungen und sonstige von DealerMate erzeugte Inhalte sind unverbindliche Vorschläge. Sie werden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein.
- DealerMate versendet keine Nachrichten automatisch. Der Kunde prüft jeden Entwurf vor der Verwendung, insbesondere Angaben zu Fahrzeug, Verfügbarkeit, Preisen, Finanzierung, Leasing, Export und Inzahlungnahme, und passt ihn bei Bedarf an.
- Die Verantwortung für Inhalt, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden verwendeten oder versendeten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.
§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Eine Verarbeitung personenbezogener Daten in DealerMate erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines vor Beginn der Nutzung abgeschlossenen Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Für personenbezogene Daten, die der Kunde in DealerMate einbringt, bleibt der Kunde Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter.
- DealerMate ersetzt vor der Analyse im Browser erkennbare Kontaktdaten durch Platzhalter und schwärzt bei Screenshots Kopf- und Fußbereich. Diese Maskierung ist eine technische Unterstützung; sie erkennt nicht zwingend alle personenbezogenen Daten. Der Kunde gibt nur die für die Bearbeitung der Anfrage erforderlichen Daten ein.
- Der Kunde gibt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten) und keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Sinne des Art. 10 DSGVO in DealerMate ein.
- Der Kunde stellt sicher, dass für die eingegebenen Daten eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen nach Art. 13, 14 DSGVO informiert sind.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde nutzt DealerMate nur für rechtmäßige betriebliche Zwecke.
- Der Kunde meldet Sicherheitsvorfälle, Fehlfunktionen und unberechtigte Zugriffe unverzüglich.
- Der Kunde darf die Anwendung nicht überlasten, automatisiert missbrauchen, Schutzmechanismen umgehen oder versuchen, Quellcode, Modelle oder Systemanweisungen auszulesen.
- Der Kunde gibt keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder Persönlichkeitsrechte verletzenden Inhalte ein.
§ 8 Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
- Während der Pilotphase besteht keine Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit, Antwortzeit oder Funktionalität. Unterbrechungen, etwa für Wartung, Updates oder Fehlerbehebung, sind möglich; der Anbieter bemüht sich, geplante Unterbrechungen vorab anzukündigen.
- Der Anbieter darf DealerMate weiterentwickeln, Funktionen ändern, ergänzen oder entfernen und technische Anpassungen vornehmen.
- Die in DealerMate eingesetzten KI-Dienste können sich ändern. Der Kunde wird über Änderungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, nach Maßgabe des AVV informiert.
§ 9 Rechte am Produkt und an Daten
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Pilotphase ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, DealerMate im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
- Sämtliche Rechte an DealerMate, insbesondere an Software, Quellcode, Oberflächen, Designs, Texten, Vorlagen, Marken und Konzepten, verbleiben beim Anbieter.
- Daten, die der Kunde in DealerMate einbringt, bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung der Leistung nach Maßgabe des AVV. Die vom Kunden übernommenen Antwortentwürfe darf der Kunde uneingeschränkt für eigene Zwecke verwenden.
§ 10 Feedback
Die Pilotphase dient der Erprobung und Verbesserung von DealerMate. Rückmeldungen, Vorschläge und Ideen des Kunden („Feedback“) darf der Anbieter unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Weiterentwicklung seiner Produkte verwenden. Eine Nennung des Kunden erfolgt dabei nicht. Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen des Kunden sind hiervon ausgenommen.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen übernommener Garantien sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Soweit die Teilnahme an der Pilotphase unentgeltlich erfolgt, haftet der Anbieter – entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 521, 599 BGB – im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist in diesem Fall ausgeschlossen, soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
- Soweit für die Pilotphase eine Vergütung vereinbart ist, haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Der Kunde bleibt für die Prüfung und Verwendung der KI-Entwürfe (§ 5) sowie für die Inhalte versendeter Nachrichten verantwortlich.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und schützen sie vor unbefugtem Zugriff. Diese Pflicht gilt für die Dauer der Pilotphase sowie für drei Jahre nach ihrem Ende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
§ 13 Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Kunden mit Namen, Marke oder Logo als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Eine erteilte Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 14 Laufzeit und Beendigung
- Die Laufzeit der Pilotphase ergibt sich aus der Pilotvereinbarung.
- Unabhängig davon kann jede Partei die Teilnahme an der Pilotphase jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Ende der Pilotphase werden die vom Kunden eingebrachten Daten nach Maßgabe des AVV gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 15 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, insbesondere bei technischen, rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Änderungen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er die Teilnahme an der Pilotphase bis zum Inkrafttreten beenden. Änderungen der Vergütung und der Hauptleistungspflichten bedürfen stets einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters. Für Werne sind das Amtsgericht Lünen sowie das Landgericht Dortmund (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm) zuständig.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 306 Abs. 2 BGB.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Oktober 2026